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KRITERIEN FÜR DIE PROJEKT-BEWILLIGUNG

Vergabe von Finanzbeiträgen

  • Die Begünstigten des Projekts sollen zum überwiegenden Teil Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sein. Des Weiteren erstreben wir die Stärkung und Befähigung von Frauen und Familien.


  • Wir prüfen nur Gesuche für Beiträge an Hilfsprojekte in Ländern, die in Afrika, vor allem in Kenia liegen.


  • Unser Verein bevorzugt Projekte, die das Gebot: „Hilfe zur Selbsthilfe“ befolgen und die Begünstigten zur Eigenverantwortung anspornen. Nachhaltigkeit ist obere Priorität.


  • Das Antragsformular muss mitsamt Anhängen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Im Beitragsgesuch müssen die Ziele des Projekts und der Kreis der Begünstigten definiert, sowie die Zahl der begünstigten Personen zumindest in der Grössenordnung genannt sein.

SPEZIELLES AUGENMERK BEI DER PRÜFUNG VON GESUCHEN

Bei der Prüfung von Gesuchen achtet Watoto Foundation CH speziell auf folgende Punkte, so dass

  • der Projektpartner vor Ort Gewähr für eine fachkundige, professionelle Durchführung des Projektes bietet;

  • Antragsteller und Projektpartner einverstanden sind, in engem Austausch mit dem örtlichen Projektbegleiter oder dem schweizerischen Projektbegleiter zusammen zu arbeiten;

  • die bisherigen und die erwarteten Ergebnisse klar definiert sind;

  • das Projekt transparent durchgeführt wird (operative Ebene);

  • der Antragsteller und oder die lokalen Projektpartner einen Eigenbeitrag in Form von Arbeit, Material und Zeit einbringen, der nicht auch noch entschädigt wird;

  • das Gesamtbudget des Projektes offen dargestellt wird und die Rechnungslegung während der Projektdurchführung und bei Projektende transparent dargestellt wird (Belege / Quittungen);

  • die Durchführung des Projektes dokumentiert wird, unter Schutz der jeweiligen Datensicherheitsbestimmungen, dem Schutz auf Privatsphäre und der Gewährung der Persönlichkeitsrechte (siehe PDF: Rechte an Daten / Bildmaterial);

  • die Ausführung des betreffenden Projektes im Fall der Zusicherung eines Beitrages des Vereins finanziell gesichert ist;

  • die Projektdurchführung unter ethischen Standards ausgeführt wird. Hier verweisen wir auf unsere Standards der Arbeitsweise im Verein. Von jedem örtlichen Projektpartner, der im Bereich Kind und Jugend arbeiten will, wird ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis erwartet. Bei Annahme von Unstimmigkeiten wird der Finanzfluss gestoppt und eine Überprüfung eingeleitet, die ggf. zum Abbruch der Zusammenarbeit oder auch zu weiteren rechtlichen Schritten führt;

  • Massnahmen getroffen wurden, die die Selbstbereicherung des Antragstellers und Projektpartners bzw. dessen / deren Familie sowie jede weitere Form von Korruption ausschliessen.

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